„Kinder haben ein Recht auf Spiel (vgl. Art. 31 UN KRK). Beim Spielen erkunden sie die physische Welt frei und eigenständig, setzen sich mit Konventionen und sozialen Gewohnheiten auseinander, finden Ausdrucksformen für ihre innere Welt sowie für ihre Fähigkeiten und Interessen.“ (Brandenburger Bildungsplan, S. 51)
Die pädagogische Alltagssituation ‚Spielen‘ gehört im Brandenburger Bildungsplan zu den zentralen Autonomie-Situationen. In dieser Fortbildung haben Teilnehmende die Möglichkeit, nicht nur den neuen Bildungsplan kennenzulernen, sondern auch inhaltlich miteinander in den Austausch zu gehen und Ideen und Impulse für die Umsetzung in der Praxis mitzunehmen.